Benutzerordnung

1.Allgemeines:
Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichung der Evangelischen Kirchengemeide Hamm/Sieg.
2.Benutzerkreis: Im Rahmen dieser Benutzungsordnung ist jedermann auf privatrechtlicher Grundlage berechtigt, Medien aller Art kostenfrei auszuleihen, sofern sie zur Ausleihe freigegeben sind. Bei der Ausleihe von Medien ist jeder für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren haften die Erziehungsberechtigten.
3.Anmeldung/Bücherausweis:
Die Benutzer melden sich persönlich – unter Vorlage eines gültigen Personalausweises – in der Bücherei an. Die Benutzer sind einverstanden mit der elektronischen Erfassung von Namen, Adresse und Geburtsdatum, sowie der Bezeicnung der entliehenen Medien. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Jeder Benutzer erhält einen Leserausweis mit persönlicher Benutzernummer. Kinder unter 7 Jahren können auf Wunsch den Leserausweis gemeinsam mit dem Erziehungsberechtigen nutzen. (s. Entgeltregelung im Anhang)Der Verlust des Ausweises und jeder Wohnungswechsel muss der Bücherei umgehend mitgeteiltwerden. Die Benutzer haften für Schäden, die durch den Missbrauch des Ausweises entstehen.
4.Entleihung – Verlängerung- Vormerkung:
Gegen Vorlage des Leserausweises können ausleihbare Bücher, Zeitschriften, Spiele bis zu 4 Wochen kostenfrei ausgeliehen werden. Vormerkungen sind möglich. Tonträger (Musik-MC, Musik-CD, Hörbücher und Computerdateien) haben grundsätzlich eine Ausleihfrist von 2 Wochen. Jeder Leser kann bis zu 5 Musik-Tonträger und Hörbücher und 2 Computerdateien gleichzeitig ausleihen. Filme auf DVD haben eine Ausleihzeit von1 Woche. Die Anzahl ist begrenzt auf 1 DVD je Benutzer.
5.Fernleihe: Medien, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind, können über das Landesbibliotheks-Zentrum Rheinland-Pfalz nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. (s. Entgeltregelung im Anhang)
6.Internet:
An zwei Internet-Plätzen wird die Möglichkeit zur Recherche und Information geboten. Textverarbeitung und Ausdrucken von Schriftstücken über Schwarz/Weiß-Laserdrucker ist möglich. Der Benutzer ist einverstanden mit der Ordnung für Internet-Dienste in der Evangelischen Öffentlichen Bücherei Hamm. Für Internet-Benutzung wird ein Entgelt gefordert. (s. Entgeltregelungin der Anlage und im Aushang)
7. Behandlung der Medien/Haftung:
Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung und Beschädigung zu bewahren. Der Verlust entliehener Medien – insbesondere Medien aus der Fernleihe – ist der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Der Benutzer haftet für Beschädigung und Verlust von Mwedien mit dem Geldbetrag zur Wiederbeschaffung. Die Weitergabe entliehener Medien (z.B. CD-Rom, DVD) sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes und der öffentlichen Vorführung einzuhalten. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Software an Dateien, Datenträgern und Geräten auftreten.
8.Überschreiten der Leihfristen:
Benutzer der Bücherei sind zur Einhaltung der Leihfristen verpflichtet. Bei Fristüberschreitung wird schriftlich und/oder telefonisch gemahnt. Der Benutzer erkennt die Zahlung von Entgelt für die Leihfristüberschreitung an. (s. Entgeltregelung im Anhang).
9.Kostenersatz:
Barauslagen sind zu ersetzen. Entgeltregelung und Auslagenersatz der Evangelischen Öffentlichen Bücherei Hamm/Sieg Die Nutzung der Evangelischen Öffentlichen Bücherei Hamm/ Sieg, insbesondere die Ausleihe von Medien, ist grundsätzlich kostenlos.

Für folgende Angebote wird Entgelt erhoben:
-Ausstellung eines Benutzerausweises: für Kinder und Jugendliche € 1,00 / für Erwachsene € 1,50 / Ersatz bei Verlust € 1,50
-Beschädigung oder Verlust von Medien: Geldleistungen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
-Bestellungen im Leihverkehr: Für Titel, die im Leihverkehr besorgt werden, werden die Kosten für – Leihfristüberschreitung: das Rücksendeporto erhoben und €1,50 je bestelltes Medium. pro Woche/Medium € 0,30 Portokosten bei schriftlicher Mahnung

Benutzung von Computern und Internet in der Evangelischen Öffentlichen Bücherei Hamm/Sieg:

Die Bücherei ermöglicht während der Öffnungszeiten den Zugang zum Internet. Dabei verwendet die Bücherei entsprechend der Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in der Öffentlichkeit eine Filtersoftware, die den Zugang auf die von der “Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien” indizierten Adressen verhindert. – Es ist nicht erlaubt, Änderungen an den von der Bücherei vorgenommenen Systemeinstellungen vorzunehmen.
-Für die Internetbenutzung werden Entgelte erhoben:
pro 30 Minuten € 0,50 Kosten für den Ausdruck € 0,05
Aufruf von kostenpflichtigen Seiten wird in voller Höhe berechnet.

– Das Herunterladen und Kopieren von Software aus dem Internet zu gewerblichen Zwecken ist nicht erlaubt. Gleiches gilt, wenn gesetzliche Verbote bestehen, z.B. durch das Urheberrecht. – Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes und die Einhaltung gesetzlicher Verbote haften die Benutzer/innen. -Die Bücherei haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch Internetnutzungen entstehen können. Die Bücherei ist auch nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, sowie für die Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit abgerufener Daten.

Hamm/Sieg, den 14. März 2010